Kostenübernahme und Honorar

Private Krankenversicherung

Sind Sie privat krankenversichert, können Sie ihrem Versicherungsvertrag entnehmen, welche Versicherungsvereinbarungen für Psychotherapie Sie getroffen haben. In der Regel übernehmen die Privaten Krankenversicherungen die Kosten für Psychotherapie problemlos. Mit einem Anruf können Sie einfach die formale Fragen klären und Unterlagen anfordern zu Themen wie: Ob und wie eine Psychotherapie beantragt werden muss, ob ein ärztliches Konsil notwendig ist, wie viele Sitzungen pro Jahr bewilligt werden und ob bzw. wann ein schriftlicher Bericht zur Beantragung der Behandlung seitens der PsychotherapeutIn notwendig ist.

Als Versicherte/r übernehmen Sie die Verantwortung für die Sicherung der Erstattung der Kosten durch Ihren Versicherer. Unabhängig von der Höhe der Erstattung gilt also das Behandlungsvertragsverhältnis nur zwischen Ihnen und der PsychotherapeutIn, der Sie den vereinbarten Gebührensatz in voller Höhe schulden.

Grundlage der Rechnungsstellung ist die Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).
Der 3.5-fache Satz beträgt z.B. derzeit für eine Sitzung in Verhaltenstherapie zu 50 Minuten 153,00 €
GOP mit Honorarbeträgen PDF-Dokument

Selbstzahler

Es gibt gute Gründe, die Kosten für eine Psychotherapie selbst tragen zu wollen. Zudem entfallen in diesem Falle jegliche Formalitäten und Antragsverfahren.

Grundlage der Rechnungsstellung ist hier ebenfalls die Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).
    • Verhaltenstherapie und Paartherapie
      Der 3.0-fache Satz beträgt derzeit für 50 Minuten 131,15 €
    • Beratung
      analog
    • Coaching
      Coaching im Einzelformat - 50 Minuten zu 160,00 € (Mo. - Fr.)
      Coaching im Einzelformat - 50 Minuten zu 210,00 € (Sa., So.)
      Coaching im Teamformat  - 50 Minuten bitte anfragen

Beihilfe

Die Beihilfestellen erstatten grundsätzlich eine Psychotherapie bei einer Psychologischen PsychotherapeutIn. Nach bis zu fünf antragsfreien Probesitzungen muss für eine Langzeittherapie ein inhaltlich begründeter Antrag meinerseits gestellt werden. Eine sog. Akuttherapie (maximal 24 Std.) kann derzeit recht formlos und schneller beantragt werden. Selbstverständlich muss immer eine Indikation (=Behandlungsbedürftigkeit) für Psychotherapie gegeben sein.
Vor Beginn der Psychotherapie muss dann die Genehmigung der Beihilfestelle abgewartet werden, damit die Kosten erstattet werden. Siehe die Vorschriften zu Psychtherapeutischen Leistungen sowie Verhaltenstherapie.

Als Versicherte/r übernehmen Sie die Verantwortung für die Sicherung der Erstattung der Kosten durch Ihren Versicherer. Unabhängig von der Höhe der Erstattung gilt also das Behandlungsvertragsverhältnis nur zwischen Ihnen und der PsychotherapeutIn, der Sie den vereinbarten Gebührensatz in voller Höhe schulden.

Grundlage der Rechnungsstellung ist die Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).
Der 3.5-fache Satz beträgt z.B. derzeit für eine Sitzung in Verhaltenstherapie zu 50 Minuten 153,00 €.
 
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